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Private Krankenversicherung

Autor: Tobias Egli / am

Die private Krankenversicherung in der Schweiz ist für jeden Bürger verpflichtend. Sie besteht aus einer Grund- und optionalen Zusatzversicherungen.

Wer in der Schweiz arbeitet oder eine Rente aus der Schweiz bezieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen. Das gilt für jedes einzelne Familienmitglied. Die Grundversicherung kann bei einer der rund 50 nicht gewinnorientierten Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Die Leistungen der Grundversicherung sind in allen Krankenversicherungen gleich. Es ist auch möglich, eine private Krankenversicherung abzuschliessen.

Private Krankenversicherungen bieten sowohl die Grund- als auch Zusatzversicherungen an. In die Grundversicherung müssen sie jeden Antragsteller ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen. Bei den Zusatzversicherungen steht ihnen die Aufnahme frei. Sie sind dabei aber an die strengen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit und der Eidgenössischen Finanzaufsicht gebunden. Welche Leistungen die Zusatzversicherungen umfassen, legt jede Krankenversicherung selbst fest.

Die Höhe der monatlichen Beiträge in der Grundversicherung ist abhängig vom Wohnort, dem Versicherungsmodell und der gewählten Franchise. Die Franchise ist eine Art Risikobeitrag, der die Prämienhöhe senkt. Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, kann eine höhere Franchise wählen und damit Geld sparen. Umgekehrt wird eine niedrigere Franchise empfohlen, wenn hohe Krankheitskosten zu erwarten sind.

Nach Wahl der Franchise muss der Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die Höhe des Selbstbehalts ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt derzeit zehn Prozent. Die Maximalhöhe liegt bei CHF 700 pro Jahr. Alle weiteren Kosten übernehmen die Versicherer.

Wer zahlt die private Krankenversicherung in der Rente?

Grundsätzlich zahlen Bezügerinnen und Bezüger von Rente ihre Krankenversicherungsprämien selbst. Da die Versicherungsmodelle und Prämien der Krankenversicherungen variieren, haben sie die Möglichkeit, eine günstigere Versicherung zu wählen. Die Gemeinsame Einrichtung KVG kann auf Gesuch eine Verbilligung der Krankenversicherungsbeiträge genehmigen. Wenn die Prämien dennoch nicht aus der Rente gedeckt werden können, springt eventuell die Sozialhilfebehörde des Wohnsitzes ein.

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