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Abmahnung

Autor: Tobias Egli / am

Unter einer Abmahnung versteht man einen Tadel des Arbeitgebers. Ist sie berechtigt, sollte man sein Verhalten ändern, um eine Kündigung zu vermeiden.

Eine Abmahnung entspricht einem Verweis oder einem Tadel des Arbeitgebers. Sie zielt darauf ab, den Arbeitnehmer zu verwarnen und eine Änderung seines Verhaltens herbeizuführen. Spricht der Arbeitgeber einen solchen Tadel aus, will er meist am Arbeitsverhältnis festhalten. Ändert der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht, kann eine Kündigung folgen.

Die Gründe für einen Verweis liegen im Verhalten

Eine Abmahnung wird in der Regel durch den Arbeitgeber ausgesprochen, wenn es um ein fehlerhaftes Verhalten des Mitarbeiters geht. Der Vorgesetzte will bewirken, dass der Arbeitnehmer sich in Zukunft bessert und das Fehlverhalten unterlässt. Typische Gründe sind:

  • ständige Unpünktlichkeit
  • Fehlen ohne Entschuldigung
  • unangemessenes Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten
  • Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Erlaubnis

Das sind nur einige Gründe, bei denen eine Abmahnung durchaus zulässig sein kann. Ob sie vor einem Arbeitsgericht Bestand hat, ist übrigens genau zu prüfen. Übt der Mitarbeiter zum Beispiel unerlaubt eine Nebentätigkeit aus oder widerspricht sie dem Konkurrenzverbot, kann eine Abmahnung berechtigt sein.

Auch eine heftige Diskussion mit Beschimpfungen und ständige Streitereien mit dem Chef oder den Kollegen können zu einer Abmahnung führen. Beim Jahresabschlussgespräch sollte man ebenfalls vorsichtig sein. Lässt man sich hier zu lautstarken Diskussionen hinreissen, kann daraus ein Verweis folgen.

Die Kritik sollte schriftlich verfasst sein

Grundsätzlich gibt es für eine Abmahnung keine vorgeschriebene Form. Zur Sicherheit für alle Betroffenen ist es aber zu empfehlen, sie schriftlich zu verfassen. Dabei ist darauf zu achten, das Fehlverhalten so genau und konkret wie möglich zu benennen. Schliesslich muss der Arbeitnehmer wissen, was er zu ändern und zu verbessern hat.

Eine schriftliche Abmahnung wird üblicherweise im Personaldossier abgelegt. Verhält sich der Arbeitnehmer längere Zeit fehlerfrei, verliert sie an Wirkung. Sie muss dann aus der Personalakte entfernt werden.

Wie schlimm ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung zeigt immer an, dass der Mitarbeiter sich falsch verhalten hat und Anlass zur Kritik gibt. Ob diese Kritik berechtigt ist oder nicht, beschäftigt im Nachgang häufig die Gerichte. Ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt, muss sie aus der Akte entfernt werden. Der Arbeitgeber darf eine Kündigung auch nicht auf der Basis einer mehrere Jahre alten Abmahnung aussprechen.

Trotzdem sollte ein Arbeitnehmer daran interessiert sein, eine Abmahnung zu vermeiden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis trotz seiner Kritik fortsetzen möchte. Anderenfalls könnte er den Arbeitsvertrag fristgemäss kündigen. Dennoch bleibt nach einem Verweis meist ein schlechtes Gefühl auf beiden Seiten zurück. Deshalb ist es besser, das eigene Verhalten zu überdenken und keine Auseinandersetzung herauszufordern.

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