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EU-Rahmen für Schweizer Lohn

Autor: Tobias Egli / am

Das geplante EU-Rahmenabkommen sorgt weiter für Streit. Sinken die Löhne in der Schweiz, wenn es in Kraft tritt?

Kürzlich galt das neue Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU noch als „klinisch tot“. Die Sozialpartner versagten dem neuen Vertrag mit der EU ihre Zustimmung – zu gross waren die Sorgen, dass der Schutz der Schweizer Löhne aufweichen würde. Das Abkommen gefährde die Löhne, unterhöhle den Lohnschutz, schimpften Gewerkschafter. Und die Arbeitgeber fürchteten, arbeitslose EU-Bürger könnten plötzlich in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Die Sorgen kamen bei der EU an, eingelenkt hat der Staatenbund aber nicht - – und so wurde es im Herbst erst einmal still um das Rahmenabkommen. Nun aber sind zum Jahresende wohl doch Wiederbelebungsversuche im Gange . Und die Diskussion beginnt erneut.

Worum genau geht es in der hitzigen Debatte? Kurz gesagt, um Grundsätzliches. Die EU signalisiert seit Jahren: Will die Schweiz weiter garantierten Zugang zum EU-Binnenmarkt, muss sie ein institutionelles Abkommen abschliessen. Diskutiert wird seit 2014, ein konkreter Entwurf liegt seit Ende 2018 vor. Getan hat sich seitdem wenig. Der Bundesrat hat das Abkommen bisher nicht zur Abstimmung vorgelegt, er fürchtet massiven Gegenwind. Denn die Schweiz würde sich in einem solchen Rahmenabkommen verpflichten, EU-Recht in deutlich grösserem Masse zu übernehmen als bisher. Das Abkommen verpflichtet die Schweiz zum Beispiel, Rechtsakte der EU, sofern sie die bilateralen Verträge berühren, so rasch wie möglich in betreffende Abkommen zu integrieren. Tun die Entscheider das nicht, kann ein Schiedsgericht sie dazu zwingen.

Mancher Beobachter ist der Meinung, die Schweiz würde in einem solchen neuen Rahmenabkommen, das sie enger an die geltenden Regeln des EU-Binnenmarktes bindet, generell zu viel von ihrer Entscheidungsfreiheit opfern – und damit auch ihren wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Kritiker des neuen Abkommens fordern: Switzerland first! Den Rahmenvertrag sehen manche sogar als einen weiteren Schritt hin zu einem irgendwann nahezu zwangsläufig folgenden vollständigen EU-Beitritt. So warnt etwa der Historiker und langjährige Schweizer Diplomat Paul Widmer: „Nach der Ratifizierung kann die Schweiz praktisch nicht mehr zurück. Sie kann nur noch ganz in die EU hinein.“ Denn ist das Abkommen erst einmal abgeschlossen, gilt: Ganz oder gar nicht. Dafür sorgt die sogenannte „Guillotine-Klausel“ in den Verträgen: Wir ein Teilvertrag gekündigt, werden automatisch auch alle weiteren Verträge mit der EU ausser Kraft gesetzt. Dadurch entsteht ein enormes Drohpotenzial für die Europäische Union in künftigen Verhandlungen.
Ein solches Abkommen liege daher nicht im Interesse der Schweiz, sagen Kritiker. Das Ziel der EU, im Binnenmarkt für mehr Integration und Einheitlichkeit zu sorgen, sei schliesslich in erster Linie im Sinne der EU-Mitgliedsstaaten. Für die Schweiz selbst habe es aber keine Priorität. Um die Schweizer bei dem komplizierten Thema auf ihre Seite zu ziehen, schüren viele Kritiker die Sorge vor einem allgemeinen Lohnverfall. Das Pro-Kopf-Einkommen in der Schweiz liegt nämlich derzeit kaufkraftbereinigt um rund ein Viertel über demjenigen wirtschaftlich starker EU-Länder wie Deutschland. Eine Angleichung wäre somit zwangsläufig eine Angleichung nach unten, warnen sie. Und sind überzeugt: Würde die Unionsbürger-Richtlinie, die eine Angleichung der Lohnverhältnisse fordert, auch für die Schweiz gelten, gäbe es einen enormen Lohndruck nach unten.
Befürworter des Abkommens wiederum argumentieren, die Schweiz gewinne durch das neue Rahmenabkommen sogar an Handlungsmacht – nämlich indem sie mehr Einfluss auf europäische Entscheidungen nehmen kann und ihre Position in Verhandlungen mit der EU stärke. Auch das Schreckgespenst der sinkenden Löhne halten sie nicht für realistisch. Die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für den Lohnschutz würden gegenüber heute sogar verbessert, argumentiert zum Beispiel Thomas Cottier. Er ist emeritierter Schweizer Professor für europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Bern, seit langem in verschiedenen Funktionen bei der WTO tätig und wirbt über die Plattform „Die Schweiz in Europa“ für mehr Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der EU. Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort werde auch im Entsenderecht der EU ausdrücklich anerkannt, betont er. Das Gleichheitsprinzip stellt also regionale Lohnunterschiede nicht grundsätzlich in Frage.
Neu könnte die Schweiz von Amts- und Rechtshilfe und dem europäischen Binnenmarkt-Informationssystem IMI profitieren. „Der heute unter dem Freizügigkeitsabkommen anfechtbare Lohnschutz wird neu auf eine solide Grundlage gestellt“, erklärt Cottier. „Dies ermöglicht ein durchaus griffiges und ebenbürtiges Entsenderecht auf Bundesebene, das weiterhin von den Sozialpartnern administriert werden kann.“

Die einen sagen so, die anderen sagen anders– und was passiert nun mit dem Abkommen? Eine Möglichkeit ist, dass eine ganz neue Fassung des Abkommens erstellt und verhandelt wird, in der weitreichende Ausnahmeregelungen für die Schweiz vorgesehen wären. Dagegen spricht, dass die EU sich auch mit Blick auf den Brexit gegen Sonderregeln und Einzelfall-Denken zunehmend sperrt. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass kritische Themenbereiche wie die Unionsbürgerrichtlinie von einem Abkommen zunächst ausgeschlossen oder gewissermassen „immunisiert“ würden gegen das EU-Recht – aber auch für eine solche Lösung müsste die EU ihre Position deutlich aufweichen.

Viele Beobachter in der Schweiz haben daher interessiert bemerkt, dass auf EU-Ebene nun eine Debatte über EU-weite neue Regeln zum Lohnschutz stattfindet. Dabei sollen vor allem Mindestlöhne eine Rolle spielen: Eine mögliche neue EU-Richtlinie zielt darauf, dass die Mitgliedstaaten Mindestlöhne entweder gesetzlich stärken oder die Sozialpartner dazu befähigen, dass diese verbindliche Tarifverträge abschliessen. Könnte das ein Anknüpfungspunkt auch für den Schweizer Rahmenvertrag sein, um den Lohnschutz zu sichern?
Bislang schweigt der Bundesrat dazu, mit welchen konkreten Vorschlägen er nun wieder in die Verhandlungen mit der EU eingestiegen ist und wie genau man das totgesagte Abkommen wiederbeleben will. Sicher ist aber: Auch im kommenden Jahr wird das Abkommen in der Schweiz die Gemüter bewegen. Spätestens dann, wenn der über Jahre ausgehandelte Kompromissvorschlag dann zur Abstimmung vorliegt.

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