EU-Kommissionspräsidentin Gehalt 2026 – 35.800 €/Monat (von der Leyen)

Als Präsidentin der Europäischen Kommission erhält Ursula von der Leyen seit 2025 ein Grundgehalt von rund 35.800 Euro pro Monat. Hinzu kommen steuerfreie Zulagen. Wie das Gehalt berechnet wird, welche Pensionsansprüche bestehen und wie die Vergütung mit dem Schweizer Bundesratslohn verglichen werden kann – alle Fakten im Überblick.

Das Gehalt der EU-Kommissionspräsidentin auf einen Blick

Ursula von der Leyen wurde im Juli 2024 für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der Europäischen Kommission wiedergewählt. Ihr Grundgehalt beläuft sich seit der rückwirkend zum 1. Juli 2025 geltenden Anpassung auf 35.800 Euro brutto pro Monat – dies entspricht rund 429.600 Euro pro Jahr. Das entspricht 138 % des höchsten Beamtengehalts in der EU-Verwaltung (Besoldungsgruppe AD 16, Stufe 5).

Seit Anfang 2022 sind die EU-Gehälter in acht Schritten um insgesamt 22,8 % gestiegen. Der Mechanismus ist im EU-Beamtenstatut verankert und orientiert sich an der Kaufkraftentwicklung der nationalen Beamten in den Mitgliedstaaten; er ist kein persönlicher Entscheid von der Leyens.

Gehaltsstruktur: Grundgehalt, Zulagen und Gesamtvergütung

Das Gesamtpaket der Kommissionspräsidentin setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Grundgehalt: 35.800 €/Monat (ab Juli 2025, rückwirkend festgelegt)
  • Residenzzulage: 15 % des Grundgehalts = rund 5.370 €/Monat (steuerfrei)
  • Repräsentationszulage: ca. 1.418 €/Monat (für die Präsidentin)
  • Haushaltszulage: 2 % des Grundgehalts + fixer Betrag (241 € ab Juli 2025), bei bestehendem Haushalt
  • Kinderzulagen: Ca. 420 €/Kind/Monat (inklusive Schulkostenpauschale)

Das Gesamtjahreseinkommen inkl. Residenzzulage liegt rechnerisch bei rund 490.000–500.000 Euro, abhängig von der persönlichen Familiensituation. Alle EU-Zulagen sind von nationaler Einkommensteuer befreit; stattdessen wird eine interne EU-Gemeinschaftssteuer von 8–45 % progressiv erhoben, die an den EU-Haushalt abgeführt wird.

Besteuerung: EU-Steuer statt nationaler Steuer

EU-Amtsträgerinnen und -träger zahlen keine nationale Einkommensteuer. An deren Stelle tritt die Gemeinschaftssteuer gemäss Artikel 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union. Der Steuersatz reicht progressiv von 8 bis 45 % auf den steuerpflichtigen Gehaltsteil. Darüber hinaus wird seit 2014 ein Solidaritätsbeitrag von 6 % auf den Teil des Einkommens erhoben, der den Mindestverdienst übersteigt. Effektiv liegt der Nettolohn der Präsidentin damit deutlich unter dem Brutto, aber die steuerfreien Zulagen bleiben vollständig erhalten.

Pensionsanspruch nach der Amtszeit

Für EU-Kommissarinnen und -kommissare (einschliesslich der Präsidentin) gilt ein eigenes Altersversorgungssystem. Die Pension wird mit 4,275 % des letzten Grundgehalts pro Dienstjahr berechnet und ist auf maximal 70 % des letzten Grundgehalts begrenzt. Bei einer vollen Amtszeit von fünf Jahren ergäbe sich ein Pensionsanspruch von rund 21 % des letzten Grundgehalts, das sind ca. 7.600 Euro/Monat ab dem 65. Lebensjahr. Hinzu kommt ein Übergangsgeld nach Ende der Amtszeit: Für je einen Amtsmonat wird ein Monat Übergangsgeld gezahlt, mindestens sechs Monate lang. Bei einer zweiten vollen Amtszeit (2024–2029) summieren sich die Pensionsansprüche entsprechend. Die Pensionen der EU-Kommission werden ebenfalls mit der EU-Steuer belastet, nicht mit nationaler Einkommensteuer.

Vergütung der Kommissare im Vergleich

Die 26 einfachen Kommissarinnen und Kommissare erhalten ab Juli 2025 ein Grundgehalt von 29.250 Euro/Monat (112,5 % des höchsten Beamtengehalts). Die fünf Vizepräsidenten liegen bei 125 % des Spitzengehalts. Zur Einordnung: Der Generalsekretär der EU-Kommission – der rangshöchste Beamte – verdient als AD 16/5 rund 25.986 Euro/Monat Grundgehalt.

Vergleich: Schweizer Bundesrat

Ein Schweizer Bundesratsmitglied verdient laut der offiziellen Angabe des Bundes (Stand 1. Januar 2026) CHF 478’166 brutto pro Jahr, zuzüglich einer Spesenpauschale von CHF 30’000. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin erhält während des Präsidialjahres zusätzlich CHF 12’000. Umgerechnet entsprechen CHF 478’166 je nach aktuellem EUR/CHF-Kurs etwa 490.000–510.000 Euro pro Jahr – damit liegt das Bundesratseinkommen im ähnlichen Bereich wie die EU-Kommissionspräsidentin. Allerdings unterliegt das Bundesratseinkommen der ordentlichen Schweizer Einkommensteuer, während von der Leyens Gehalt der günstigen EU-internen Steuer untersteht.

PositionGrundgehalt/JahrBesteuerung
EU-Kommissionspräsidentin (2025/26)ca. 429.600 €EU-Gemeinschaftssteuer 8–45 %
EU-Kommissar/inca. 351.000 €EU-Gemeinschaftssteuer 8–45 %
Schweizer Bundesrat (2026)CHF 478’166 (~500.000 €)Ordentliche CH-Einkommensteuer

Historische Entwicklung des Präsidentengehalts

Das Gehalt von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ist seit Amtsantritt 2019 schrittweise angestiegen. Von rund 28.400 Euro monatlich im Jahr 2020 stieg es über mehrere automatische Anpassungsschritte auf 35.800 Euro im Jahr 2025 – ein Anstieg von insgesamt rund 26 % in fünf Jahren. Grundlage ist der in der Revision des EU-Beamtenstatuts 2013 verankerte Anpassungsmechanismus, der Preis- und Gehaltsentwicklungen im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten spiegelt.

Quellen: EU-Gehaltstabellen ab 1. Juli 2024 (ECDC/EU Staff Regulations); Wikipedia: President of the European Commission; Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesrat Einkommen 2026. Stand: April 2026.

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