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Verdienst des deutschen Bundespräsidenten

Der deutsche Bundespräsident wird gut bezahlt. Im Vergleich zu anderen Führungskräften in der privaten Wirtschaft, ist das Gehalt für den 7-Tage-Job ohne Wochenenden und geregelten 9-17-Uhr-Arbeitstag aber nicht übermäßig üppig.

Im Unterschied zu den Deutschen, die das Staatsoberhaupt Deutschlands natürlich auch repräsentieren soll, die nach Mindestlohnvorgaben bezahlt werden und einen Monat arbeiten gehen müssen, um 1.600 Euro brutto zu verdienen, macht Frank-Walter Steinmeier schnelles Geld. Er hat die gleiche Summe schon nach nur 1,8 Tagen verdient!

Amtsbezüge des Bundespräsidenten

Das Gehalt des deutschen Bundespräsidenten ist vom Lohn der Bundeskanzlerin abhängig. Sein Gehalt beträgt 10/9 ihrer Amtsbezüge. Das Gehalt des Kanzlers bzw. der Kanzlerin ist an die Beamtenbesoldung gekoppelt und beläuft sich nach dem Bundesministergesetz auf 5/3 des Grundgehalts eines Staatssekretärs, der wiederum den höchsten Beamtenstatus und die höchste Besoldungsstufe B11 innehat. 2018 waren das 242.500 Euro.

Aufwandsgeld

Zusätzlich zu seinen Amtsbezügen erhält das deutsche Staatsoberhaupt ein Aufwandsgeld von jährlich 78.000 Euro, um seine amtsbezogenen Aufwendungen auszugleichen.

Mit diesem jährlichen Versorgungsgeld sollen beispielsweise Hausangestellte bezahlt werden, die die Wohnung in der Dienstvilla des Bundespräsidenten sauber halten und in der Villa Wurmbach in Berlin-Dahlem für das Rechte sorgen. Ein zusätzliches Plus ist der luxuriöse Dienstwagen der Mercedes S-Klasse mit Fahrer und personalisiertem Nummernschild 0-1. Alle Aufwendungen zu seinem persönlichen Schutz werden separat durch das Bundeskriminalamt finanziert.

Jährlich wird die Höhe des Amtsbezugs und des Aufwandsgeldes des Bundespräsidenten durch den Haushaltsplan bewilligt. Eine feste gesetzliche Regelung bezüglich der Höhe des Lohns des Bundespräsidenten gibt es trotz offener Kritik an der gängigen Praxis allerdings weiter nicht.

Ruhebezüge als „Ehrensold“

Nach seinem Ausscheiden erhält das ehemalige deutsche Staatsoberhaupt einen Ruhebezug. Dieser ist seit 1959 unverändert über das „Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“ festgeschrieben und genauso hoch wie der Amtsbezug, der während seiner aktiven Amtszeit gezahlt wird.

§ 1 des „Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten“, das erstmals 1953 in Kraft trat, bezeichnet den Ruhebezug als sogenannten „Ehrensold“. Bis 1959 beliefen sich die Ruhebezüge auf die Hälfte der Amtsbezüge des Bundespräsidenten. Unter Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass der Amtsinhaber auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt die vollen Bezüge weiter erhält. Seither wird der Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge bezahlt, allerdings ohne die Aufwandsgelder, die ausschließlich dem jeweiligen Amtsinhaber zustehen.

Sollte das ehemalige Staatsoberhaupt Versorgungsbezüge aus einer anderen Tätigkeit im öffentlichen Dienst erhalten, werden diese auf den Ehrensold angerechnet, der sich dann entsprechend reduziert.

Insbesondere nach der „Causa Wulff“, den Vorwürfen der Vorteilsnahme, die für den Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff (2010- 2012) sorgten, wird kontrovers diskutiert, ob auch ein Inhaber des ersten Amtes im Staate, der nicht aus eindeutig politischen oder gesundheitlichen Gründen aus dem Amt ausscheidet, Anrecht auf diese Ruhebezüge hat. Kommt es zu einer Anklage des Präsidenten, obliegt es einem Gericht, über die Höhe der gegebenenfalls noch zu leistenden Ruhebezüge zu entscheiden.

Nachamtliche Ausstattung

Allgemeine Praxis ist es auch, ehemaligen Bundespräsidenten auch nach deren Ausscheiden aus dem Amt eine „nachamtliche Ausstattung“ zu gewähren. Sie besteht aus einem Sekretariat mit Bürokraft, einem persönlichen Assistenten und einem Wagen samt Fahrer auf Lebenszeit. Ihr Wert wird auf etwa 280. 000 Euro jährlich beziffert, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage existiert. Im jeweiligen Haushaltsplan werden die Sachmittel für die Bundespräsidenten a. D. in der Regel jährlich neu bewilligt, ohne dass die Begünstigten darauf nach §3 II BHO überhaupt einen Rechtsanspruch besitzen.

Mit der nachamtlichen Ausstattung soll das ehemalige Staatsoberhaupt dabei unterstützt werden, auch nach der Amtszeit die von ihm erwarteten Repräsentationsaufgaben erfüllen zu können.

Ein Büroleiter, der die Termine des Bundespräsidenten koordiniert, Reden entwirft und die Post erledigt, wird im Rang eines Ministerialdirigenten beschäftigt und in der Besoldungsgruppe B 6 bezahlt. In dieser Besoldungsgruppe beträgt das monatliche Gehalt etwa 10.000 Euro. Der Büroleiter hat einen Vertreter und wird von einem weiteren Referenten oder einer Referentin sowie einer Sekretärin unterstützt. Die Zahl der zusätzlichen Mitarbeiter der „Wertigkeit B3“ mit Monatsgehältern von etwa 8.000 Euro monatlich, die über das Bundespräsidialamt beschäftigt werden, beläuft sich laut Bundeshaushaltsplan von 2019 derzeit auf insgesamt 16 Stellen. Auch ein persönlicher Fahrer steht wie dem amtierenden Bundespräsidenten Deutschlands jedem Bundespräsidenten a. D. zu.

Unermüdlich Arbeiten – trotz Ruhestand!?

Die drei noch lebenden Versorgungsempfänger Köhler, Gauck und Wulff kosteten den deutschen Steuerzahler im Jahr 2017 über 1,5 Millionen Euro. Neben den Ruhebezügen von 407.000 Euro wurden nach deren Ausscheiden also hohe Summen für die nachamtliche Ausstattung und die Hilfe bei der Ausführung ihrer weiteren repräsentativen Pflichten veranschlagt. Angesichts des Aufwandes, den die Deutschen ihren ehemaligen ersten Männern im Staate mit ihren finanziellen Mitteln zu ordnen helfen, ist davon auszugehen, dass es ein Leben im Ruhestand für einen ehemaligen Bundespräsidenten de facto nicht gibt.

Steuern

Versteuern muss auch das deutsche Staatsoberhaupt seine Amts- und Ruhebezüge. Er entrichtet darauf Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer.

Was muss Frank-Walter Steinmeier für sein Geld tun? – Die Aufgaben des Bundespräsidenten

Artikel 54 bis 60 des Grundgesetzes beschreiben die Aufgaben, Rechte und Pflichte des Bundespräsidenten, die dieser während seiner jeweils fünfjährigen Amtszeit wahrnimmt, wie folgt:

  • Er schlägt den Bundeskanzler oder die – kanzlerin zur Wahl vor.
  • Er ernennt und entlässt den/die Bundeskanzler/in.
  • Er kann den Bundestag auflösen.
  • Er unterzeichnet und verkündet Gesetze.
  • Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere.
  • Er besitzt das Begnadigungsrecht und kann strafrechtliche oder disziplinarische Urteile mildern oder aufheben.

Die Verpflichtungen des Bundespräsidenten gehen also weit über die jährliche Weihnachtsansprache hinaus, durch die er sich traditionell den Deutschen alljährlich in Erinnerung zu rufen weiß.

Nichtsdestotrotz ist er einer der sichtbarsten Vertreter Deutschlands im Ausland und wendet sich bei Bedarf in Ansprachen auch direkt an alle Deutschen, um für deren Einigkeit einzutreten. Seine Aufgabe besteht darin, Vertrauen zu vermitteln, moralische Maßstäbe vorzugeben, ausgleichend in Konflikte einzugreifen, zu integrieren, Würde und Besonnenheit auszustrahlen. In Deutschland gehört das Amt des Bundespräsidenten zu dem am positivsten bewerteten politischen Ämtern.

Als oberster Repräsentant des deutschen Staates geht der Bundespräsident auf Staatsbesuche und bestimmt seinerseits, wen er wann zu einem Staatsbesuch einladen möchte.

Damit nimmt er indirekt starken Einfluss auf den Bundeshaushalt Deutschlands, denn selbstverständlich müssen die Besuche und die Bewirtung der Staatsoberhäupter, der Monarchen und ihrer Entourage nicht aus der Kasse des Bundespräsidenten selbst bezahlt werden.

Zu den weiteren Verantwortlichkeiten des Bundespräsidenten gehört die Verleihung von Orden wie dem Bundesverdienstkreuz. Außerdem schließt er Verträge mit anderen Staaten und empfängt und akkreditiert Diplomaten, die andere Staaten nach Deutschland entsandt haben.

Ruhegehalt von Frank-Walter Steinmeier

Frank-Walter Steinmeier ist studierter Jurist und war vor seiner politischen Karriere als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht und Wissenschaft im Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Gießen tätig, bevor er 1991 als Referent für Medienrecht und Medienpolitik in die Niedersächsischen Staatskanzlei wechselte, und dort seit 1993 das persönliche Büro des niedersächsischen Ministerpräsidenten leitete. Danach war er von 1998 bis 1999 Staatssekretär im Bundeskanzleramt Gerhard Schröders und als Chef des Bundeskanzleramtes von 1999 bis 2005 bereits ranggleich mit einem Minister beschäftigt. Sein Verdienst dürfte in dieser Position jährlich bei rund 100.000 Euro brutto gelegen haben.

Seit dem November 2005 war er neun Jahre als Bundesaußenminister tätig, bevor der 1956 in Detmold geborene Politiker 2017 zum Bundespräsidenten gewählt wurde. In dieser Funktion hat Frank-Walter Steinmeier bereits durchschnittlich mindestens 200.000 Euro jährlich verdient.

Ab dem Jahr 2005 wird für ihn daher von Gesamtbruttoeinnahmen von etwa 2,5 Millionen Euro ausgegangen, die durch die Einnahmen aus den Vorjahren geschätzt auf bis zu 4 Millionen ansteigen und nach Steuern und Ausgaben vermutlich derzeit bei einem Vermögen von über 2 Millionen Euro liegen. Schon vor seiner Tätigkeit im höchsten Amt des deutschen Staates stand ihm ein damit ein Ruhegeldbezug von 5.080 Euro zu, wie der Bund der Steuerzahler Deutschlands errechnete.

Nebenverdienste

Für den deutschen Bundespräsidenten gilt: Während seiner Amtszeit darf er keinen weiteren Beruf ausüben. Im Vorstand eines Unternehmens kann der Amtsinhaber also zeitgleich nicht tätig sein. Er ist ganz den Aufgaben rund um die Repräsentation des deutschen Staates verpflichtet und soll sich stets neutral und unabhängig von Glaubens- oder Parteizugehörigkeit zeigen.

Fazit

Als erster Mann im Staate ist es nachvollziehbar, dass das Staatsoberhaupt auch die höchsten Bezüge beziehen sollte und sein Amt an der Spitze der Einkommenshierarchie des Staates steht. Faktisch verdient die Kanzlerin als Inhaberin eines Bundestagsmandats allerdings besser, da sie für die Ausübung von zwei Ämtern bezahlt wird.

Vorstände in Unternehmen verdienen jährlich Millionenbeträge, insbesondere, wenn sie ein gestandenes Alter mit jahrelanger Berufserfahrung erreicht haben, in dem auch das gewählte deutsche Staatsoberhaupt meist ist und laut Grundgesetz auch sein muss: Schließlich ist für den deutschen Bundespräsidenten ein Mindestalter von 40 Jahren vorgesehen.

Ein qualifizierter Jurist mit Kontakten in die Wirtschaft wie Frank-Walter Steinmeier oder andere langjährige Politiker, die mitsamt ihrer langjährigen Erfahrung in die freie Wirtschaft wechseln, könnten den Bundespräsidenten-Job womöglich aus finanziellen Gründen ausschlagen, würden nicht die lebenslänglichen Ruhebezüge des Bundespräsidentenamtes winken. Schließlich lassen sich in Führungspositionen der freien Wirtschaft in kürzester Zeit Einkommen erzielen und Rücklagen bilden, die das Gehalt und die späteren Altersbezüge des Bundespräsidenten bei Weitem überschreiten.

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