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Lohnzahlungszeitraum

Autor: Tobias Egli / am

Der Lohnzahlungszeitraum umfasst allfällige Arbeitstage, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absolviert haben – in der Regel monatsweise.

Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten den Lohn auszuzahlen, der vorher vertraglich vereinbart wurde. Angegeben wurde dabei ein Brutto-Stundenlohn. Um das korrekte Gehalt auszahlen zu können, muss die Buchhaltung den Lohnzahlungszeitraum feststellen.

Anhand dessen wird der Brutto-Stundenlohn hochgerechnet und herauskommt das Monatsgehalt. Nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeträgen ergibt sich eine Netto-Summe, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schliesslich ausgezahlt bekommen.

Was ist ein Lohnzahlungszeitraum?

Der Lohnzahlungszeitraum definiert die Arbeitszeit, für die Arbeitgeber ein Gehalt auszahlen. Er beinhaltet also allfällige Arbeitstage, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absolviert haben – je nach Vertrag auf die Stunde genau.

Grundsätzlich entspricht der Lohnzahlungszeitraum auch dem Lohnabrechnungszeitraum. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Zeitspanne von einem Monat. Es ist aber auch möglich, dass der Zeitraum lediglich eine Woche, einen Tag oder sogar nur wenige Stunden abdeckt.

Wann wird der Lohn letztendlich ausgezahlt?

Laut Artikel 323 Absatz 1 des Obligationsrechts sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn am Monatsende auszuzahlen. Es ist durchaus rechtens, kürzere Lohnzahlungszeiträume im Arbeitsvertrag zu regeln, längere hingegen nicht. Mindestens einmal im Monat muss also eine Auszahlung erfolgen.

Ausnahmen sind nur mit einem entsprechenden Vermerk im Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag zulässig. In der Praxis machen allerdings nur wenige Arbeitgeber davon Gebrauch. Verlängerte Fristen können in Branchen realisiert werden, bei denen der Lohn vom Umsatz abhängt, wie beispielsweise:

  • Gastronomie
  • körpernahe Dienstleistungen (beispielsweise Friseur- und Kosmetiksalons)
  • Handel

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen in jedem Fall stets in der Vorleistungspflicht. Das bedeutet, dass sie zuerst die Arbeit leisten und erst im Nachhinein bezahlt werden. Dies geschieht grundsätzlich am Ende des Monats. Das genaue Auszahlungsdatum kann durch Abrede vereinbart werden.

Spätestens am letzten Tag des Kalendermonats und damit auch dem letzten Tag des Lohnzahlungszeitraums müssen die Auszahlungen stattfinden. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder ist ein Feiertag, verschiebt sich der Stichtag auf den ersten Werktag des Folgemonats.

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