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Fringe Benefits

Autor: Tobias Egli / am

Fringe Benefits begeistern immer mehr Arbeitnehmer in der Schweiz. Mit diesen freiwilligen Zusatzleistungen in Form von unentgeltlichen oder vergünstigten Sachleistungen versuchen sich Unternehmen besser am Markt zu positionieren. Sie nutzen mit den nicht geldwerten Vorteilen Volumenrabatte und kompensieren auch mal knappe Löhne. Mitarbeitende profitieren von zumindest teilweiser Steuerbefreiung und attraktiven leistungsunabhängigen Angeboten. Wer das Cafeteria-Modell nutzen kann, darf sich seine Fringe Benefits bis zu einem Maximalbetrag individuell auswählen.

Was sind Fringe Benefits?

Google hat sie, Facebook auch und fast jedes zweite Unternehmen in der Schweiz sowieso—Fringe Benefits. Als Lohnnebenleistungen, Zusatzleistungen oder nicht geldwerte Leistungen bekannt, werden Fringe Benefits in der Schweiz immer beliebter. Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeitenden über den Lohn hinaus motivieren, spart häufig Arbeitgeberbeiträge und kann den Aufwand in seiner Erfolgsrechnung geltend machen. Eine Win-win-Situation, wenn die Rahmenbedingungen passen.

Das Bundesamt für Statistik (BfS) definiert Fringe Benefits als «Lohnnebenleistungen oder Bruttolöhne und Bruttogehälter in Form von Sachleistungen». Dazu gehören alle Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgebende seinen Beschäftigten neben Lohn und Gehalt unentgeltlich oder verbilligt anbietet. Ein Vorteil für Arbeitnehmende: Fringe Benefits sind nicht von der Arbeitsleistung des Einzelnen oder dem Unternehmenserfolg abhängig. Gesetzliche Grundlagen für Fringe Benefits
Die gesetzliche Basis für Lohnnebenleistungen bietet Art. 322 d OR (Gratifikationen):

  • 4. Gratifikation

1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten

oder Abschluss des Geschäftsjahres, eine Sondervergütung aus, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, wenn es verabredet ist.

2 Endigt das Arbeitsverhältnis, bevor der Anlass zur Ausrichtung der Sondervergütung eingetreten ist, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen verhältnismässigen Teil davon, wenn es verabredet ist.


Der Anspruch auf Zusatzleistungen entsteht aufgrund einer mündlichen, schriftlichen, stillschweigenden bzw. konkludenten Abrede oder als Betriebsübung bzw. wiederholte Leistung. Konkludent (=aus dem Verhalten schliessend) bedeutet, dass der Arbeitgeber beispielsweise ohne besondere Vereinbarung eine Lohnnebenleistung erbringt und der Arbeitnehmende diese stillschweigend annimmt.

Welche Fringe Benefits sind gebräuchlich?

Das Angebot an Fringe Benefits gestalten Unternehmen ganz unterschiedlich. Rund zwei Drittel der Firmen nutzen Zusatzleistungen laut Statistikamt bisher eher moderat. Bei ihnen machen Fringe Benefits lediglich einen Anteil am Bruttolohn von unter 2 % aus. Bei einem knappen Viertel der Unternehmen sind es immerhin 3-5 % des Bruttolohnes. Einige Konzerne bieten Lohnnebenleistungen vor allem ihren Führungskräften auch darüber hinaus an.



Beliebt sind:

  • Private Nutzung eines Firmenwagens oder Firmen-E-Bikes
  • Gratis Parkplatz, ÖV-Abonnement, Fahrtkostenzuschuss
  • Aktienbeteiligungspläne, Kreditkarte
  • Gratis Berufskleidung
  • Private Nutzung eines Mobiltelefons
  • Bezuschussung der 2. Säule (über die obligatorischen Leistungen hinaus)
  • Zusatzversicherungen, Krankenkassenprämien, Lebensversicherungsprämien
  • Arbeitgeberdarlehen mit Vorzugszinsen
  • Essenszuschüsse, -gutscheine, Gratis-Snacks/Obst/Getränke
  • Geschenke zu Geburtstagen oder Jubiläen
  • Erzeugnisse oder Dienstleistungen des Arbeitgebers, die unentgeltlich oder vergünstigt abgegeben werden
  • Zuschüsse für Sportangebote, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • Pausenangebote wie Billardtische, Tischtennisplatten, Ruheräume
  • Mehrmonatiger bezahlter Mutterschaftsurlaub/Vaterschaftsurlaub
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuung, Kindergärten und -krippen, Betriebskindergarten
  • Programme der Gesundheitsvorsorge oder medizinischen Betreuung
  • Zusätzliche Ferientage und Betreuungsurlaub, Reka-Checks
  • Zuschüsse zu Geburt oder Adoption
  • Sabbatical- und Homeofficeangebote, Lebensarbeitszeitkonten
  • Weiterqualifizierungs- und Karriereangebote

Welche Vorteile haben Firmen von Fringe Benefits?

Unternehmen finden Fachkräfte—je nach Branche—nur mit grossem Aufwand. Daher suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, sich von Wettbewerbern abzusetzen. Attraktive Lohnnebenleistungen können helfen, Bewerber auf sich aufmerksam zu machen. Vorausgesetzt, die angebotenen Fringe Benefits stellen für den Einzelnen einen echten Mehrwert dar. Dafür müssen die Lohnnebenleistungen zu den Bedürfnissen des Bewerbers und zur Firmenkultur passen.
Personal stärker an das Unternehmen zu binden, gelingt nicht mit Geldleistungen allein. Das zeigen vor allem Start-ups und kleine Firmen, die von den klassischen Zusatzleistungen abweichen. Billardtische, Dachterrassen, Tischtennisplatten, Musikräume, Ruheräume für den 5-Minuten-Schlaf oder die Bar für den After-Work-Drink stehen hoch im Kurs. Arbeitgeber positionieren sich auf diese Weise als fortschrittlich und attraktiv.

Aber: Fringe Benefits können zwar die Identifikation der Beschäftigten mit ihrer Arbeit und dem Arbeitgeber fördern, sind aber selten hauptverantwortlich für eine gelungene Mitarbeiterbindung. Entwicklungsperspektiven, Vertrauen und Anerkennung rangieren in der Hitliste qualifizierter Mitarbeitender weiterhin auf den Top-Rängen.
Mit diesen positiven Effekten von Fringe Benefits rechnen
Unternehmen:

  • Stärkere Identifikation engagierter und qualifizierter Mitarbeitender mit dem Unternehmen
  • Mehr Arbeitszufriedenheit durch mehr Kaufkraft
  • Weniger Fehltage, mehr Leistungsbereitschaft
  • Bessere Work-Life-Balance und grössere Motivation
  • Als Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräftebewerber zu punkten
  • Positionierung als moderne und innovative Firma
  • Als Unternehmen mit einer überwiegend regional aufgestellten Palette an Lohnnebenleistungen die lokale Wirtschaft zu fördern

Übrigens: Fringe Benefits bieten auch für kleinere und mittlere Unternehmen mit begrenztem Budget Vorteile. Sie erhöhen bei den Mitarbeitenden gleichermassen
Zufriedenheit und Kaufkraft—auch wenn das Gehalt nicht mit den Marktführern mithalten kann.

Sollten Bewerber Fringe Benefits bei Lohnverhandlung berücksichtigen?

Arbeitnehmende rechnen beim Thema Fringe Benefits mit diesen Vorteilen:

  • Erhöhung des Einkommens über Sachwerte
  • Steigerung der Kaufkraft
  • Verbesserung der finanziellen Vorsorge im Alter, bei Krankheit, Invalidität oder Tod
  • Statussymbol
  • Zumindest teilweise Steuerbefreiung und keine AHV-Pflicht

Bewerber sollten im Gesprächstermin die eigenen Ziele mit den Lohnnebenleistungen und der personalstrategischen Ausrichtung des Unternehmens abgleichen. Zwar ist die Steuerbefreiung seit 2007 deutlich geringer als vorher, dennoch können Mitarbeitende und deren Familien von der Vielfalt an Zusatzleistungen vieler Arbeitgeber profitieren.

Mit dem Cafeteria-Ansatz individuell wählen

Über interessante Fringe Benefits lässt sich auch ein zu geringes Angebot des Arbeitgebers
an Lohn und Gehalt kompensieren. Damit die Zusatzleistungen auch wirklich zu den
Lebensverhältnissen und Anforderungen des Bewerbers passen, nutzen immer mehr
Unternehmen das Cafeteria-Modell.

Wer dabei an das Angebot von Kaffee und Kuchen in einer Cafeteria denkt, sieht das Modell eigentlich schon vor sich. Denn der Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmenden wie in einer Cafeteria ein Gesamtpaket an Lohnnebenleistungen an. Daraus dürfen sie bis zum Maximalbetrag frei wählen. Für den einen stehen dabei familienorientierte Fringe Benefits im Fokus, für den anderen eher der Firmenwagen mit Parkplatz oder das Thema Sicherheit
mit Zusatzversicherungen und Altersvorsorge.

Ziel ist, dass sicher jeder Fringe-Benefits-Nutzer im Angebot wiederfindet:

  1. Wer beispielsweise keine Kinder hat, kann mit dem Angebot eines Betriebskindergartens oder dem Geburtenzuschuss wenig anfangen.
  2. Mitarbeitende, die lieber mit dem ÖV unterwegs sind statt mit dem eigenen Auto, profitieren vom Fahrtkostenzuschuss des Arbeitgebers mehr als vom gratis Firmenparkplatz.
  3. Werdende Eltern freuen sich besonders über einen mehrmonatigen bezahlten Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub, eine Geburtszulage und günstige Arbeitnehmerwohnungen.




Arbeitgeber sollten ihr Angebot an Lohnnebenleistungen daher gut mit der Unternehmensstrategie und den Zielen der Mitarbeitenden abgleichen.

Es lohnt sich, Unternehmensstrategie und Fringe Benefits optimal abzustimmen

Kein Zweifel, Fringe Benefits können die Arbeitgeberattraktivität merklich erhöhen.
Allerdings nur, wenn Firmenstrategie und Mitarbeiterbedürfnisse strategisch zusammenpassen:

  • Hat das Unternehmen beispielsweise Interesse an Bewerbern aus dem Ausland, sollte es Wohnungen, Umzugskosten und Sprachkurse anbieten.
  • Arbeitnehmende mit Kindern ziehen den grössten Nutzen aus flexiblen Arbeitszeitmodellen und Betreuungszuschüssen.
  • Berufseinsteiger freuen sich z. B. über Weiterqualifizierungsangebote und Fahrtkostenzuschüsse.
  • Erfahrene Mitarbeitende und Führungskräfte zeigen womöglich Interesse an der Bezuschussung zur 2. Säule und Lebensarbeitszeitkonten.

Die Passgenauigkeit ihrer Lohnnebenleistungen sollten Unternehmen alle ca. 2 Jahre
überprüfen. Die aktuelle Palette an Fringe Benefits muss dann erneut publiziert, organisiert
und verwaltet werden. Nur, wenn Arbeitnehmende laufend über das Angebot der nicht
geldwerten Leistungen informiert und daran interessiert sind, stellt sich der erhoffte Nutzen
ein.



Zusatzleistungen, die als unfair wahrgenommen werden bzw. im internen oder externen
Vergleich als zu gering erscheinen, können zu Unzufriedenheit führen. Idealerweise beteiligt
der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden an der Auswahl und ergänzt das Angebot regelmässig
um nachgefragte Leistungen.


7 Fragen, die sich Unternehmen zu Fringe Benefits stellen sollten:

  1. Welche Zusatzleistungen passen zur Unternehmenskultur?
  2. Wie gross sind das Firmenbudget und die HR-Kapazitäten?
  3. Wie will sich das Unternehmen positionieren?
  4. Welche Fringe Benefits fragen die Mitarbeitenden nach?
  5. Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Angebotspalette?
  6. Wer soll Fringe Benefits in welcher Höhe in Anspruch nehmen dürfen?
  7. Dürfen die Mitarbeitenden an der Gestaltung der Fringe Benefits teilnehmen, beispielsweise im Rahmen von Befragungen oder Projektteams?



Wie müssen Fringe Benefits versteuert werden?

Bietet das Unternehmen seinen Mitarbeitenden Zusatzleistungen an, kann es diese als Geschäftsaufwand geltend machen. Arbeitnehmende sind für Fringe Benefits steuerpflichtig, wenn sie als Lohnbestandteil gelten und bestimmte Grenzbeträge überschreiten. Im besten Fall bleiben die Lohnnebenleistungen einkommensteuerfrei und AHV-abgabefrei. Dazu muss der Arbeitgeber die meisten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen im Lohnausweis des Arbeitnehmenden ausweisen, Welche Leistungen dies sind, zeigt die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises. Fringe Benefits sind grundsätzlich zum Marktwert bzw. Verkehrswert zu bewerten. Als Marktwert gilt der am Markt üblicherweise zu bezahlende bzw. der üblicherweise ausgehandelte Wert. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen Teil dieser Auslagen selber zu bezahlen bzw. dem Arbeitgeber zurückzuerstatten, ist lediglich der vom Arbeitgeber übernommene Differenzbetrag einzutragen.

Vom Eintrag im Lohnausweis sind Lohnnebenleistungen ausgenommen, die bestimmte Grenzbeträge unterschreiten und daher weder einer Einkommenssteuerpflicht noch einer AHV-Pflicht unterliegen.

Nicht im Lohnausweis angeführt werden müssen u. a.:

  • REKA-Check-Vergünstigungen bis CHF 600 jährlich
  • Gratis abgegebene Halbtaxabonnemente der SBB
  • Gratis Parkplatz am Arbeitsort
  • Übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 500 pro Ereignis
  • Unbeschränkte Beiträge an Fachverbände
  • Beiträge an Vereins- und Clubmitgliedschaften bis CHF 1'000 (ausgenommen Beiträge zu Fitnessstudios)
  • Private Nutzung von Handys, PCs etc. im üblichen Rahmen
  • Beiträge an Kinderkrippen mit vergünstigten Plätzen für Mitarbeitende
  • Branchenübliche Rabatte auf Waren zum Eigenbedarf
  • Rabatte auf Waren, die zum Verzehr und Eigenbedarf bestimmt und branchenüblich sind
  • Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche Anlässe bis CHF 500 pro Ereignis

Im Lohnausweise aufgeführt werden müssen beispielsweise:

  • Monatliche Prämien für die Krankenkasse
  • Kosten der freien Vorsorge (Säule 3b)
  • REKA-Check-Vergünstigungen von mehr als CHF 600 jährlich
  • Naturalgeschenke von mehr als CHF 500 pro Ereignis
  • Kosten für Aus- und Weiterbildung des Arbeitnehmenden
  • Gratis Unterkunft (Dienstwohnung)
  • Gratis-Mittagessen
  • Lunch-Checks

Tipp: Fragen dazu beantwortet das FAQ zum Lohnausweis.

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