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Lohnarten

Autor: Tobias Egli / am

Lohnarten entscheiden über den Lohn des Arbeitnehmers sowie über die steuerliche Behandlung, Sozialabgaben und Lohnnebenleistungen.

Lohnarten unterscheiden die Art der Vergütung für erbrachte Arbeitsleistungen. Sie beinhalten auch Tantiemen, Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen sowie Bonuszahlungen.

Wie viele Lohnarten gibt es?

Lohnarten bezeichnen Vorgänge in der Lohn- und Gehaltsabrechnung von Unternehmen. Sie definieren Eigenschaften, die für die Abrechnung von Gehaltszahlungen relevant sind, etwa Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Es existieren folgende sieben Lohnarten:

  • Gehalt
  • Stundenlohn
  • Zeitlohn
  • Honorar
  • Prämien-Lohn
  • Unternehmerlohn
  • Rendite/Gewinnbeteiligung

Am häufigsten sind Lohnarten im Bereich von Angestelltenverhältnissen, also von abhängigen Beschäftigungen. Die Lohnform entscheidet über Leistungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und umfasst Zulagen wie Natural-Löhne.

Welche Lohnarten gibt es bei Angestellten?

Angestellte Arbeitnehmer werden in Form folgender Entgeltformen entlohnt:

  • Leistungslohn
  • Zeitlohn
  • Beteiligungslohn

Unter den Zeitlohn fallen Stunden- sowie Tagelöhne. Sie kommen häufig in der Zeitarbeit vor. Ein Leistungslohn ist beispielsweise der Akkordlohn. Dabei erfolgt die Bezahlung nicht als Pauschallohn, sondern für jedes gefertigte Stück.

Leistungslöhne umfassen auch Boni und Prämien als variable Gehaltsbestandteile beim Erreichen von Zielvorgaben. Diese Variante ist besonders im mittleren und gehobenen Management verbreitet. Auch der Beteiligungslohn ist an bestimmte Leistungen geknüpft, beispielsweise als Gewinnbeteiligungen für Vertriebsmitarbeiter. Feste Monatsgehälter sind die häufigste Lohnart in der Schweiz und in allen Branchen anzutreffen.

Welche Lohnnebenleistungen gibt es?

Lohnnebenleistungen beinhalten das 13. Monatsgehalt, Provisionen, Zulagen, Spesenpauschalen und Umsatzbeteiligungen. Boni und Gratifikationen können laut Schweizer Rechtsprechung sowohl Lohn als auch freiwillige Leistung sein.

Diese Lohnnebenleistungen sind besonders wichtig, da es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Existiert kein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien, dann ist der allgemein übliche Lohn zu entrichten. Sozialabzüge sind bei Lohnfortzahlung, nicht aber bei Krankentagesgeldleistungen zu erbringen.

Rechtlich ist zwischen AHV-Lohn und steuerlich relevantem Lohn zu unterscheiden. Ersterer berücksichtigt alle wirtschaftlichen Ereignisse, die aus dem Arbeitsverhältnis resultieren.

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