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Flexible Arbeitszeit

Autor: Tobias Egli / am

Flexible Arbeitszeiten haben auch in der Schweiz Einzug gehalten. Immer mehr Arbeitnehmer bevorzugen dieses Arbeitszeitmodell.

Die Gesellschaft von heute ist im Wandel begriffen. Das hat auch Auswirkungen auf die Berufswelt. Für einen Ausgleich zwischen Job und Freizeit sollen flexible Arbeitszeiten sorgen. Diese Arbeitszeitmodelle räumen den Arbeitnehmern mehr Freiraum ein. Sie können dadurch ihre beruflichen und familiären Aktivitäten leichter unter einen Hut bringen. Doch auch die flexible Arbeitszeit hat in der Schweiz ihre Grenzen.

Was bedeutet flexible Arbeitszeit?

Die flexible Arbeitszeit weicht von der normalen Arbeitszeit wesentlich ab. Das bedeutet, dass Mitarbeiter in flexiblen Arbeitszeitmodellen relativ frei entscheiden können, wann sie ihrer Arbeit nachgehen. Die gesamte Arbeitszeit bewegt sich jedoch im gesetzlichen Rahmen der Höchstarbeitszeit. Diese liegt in der Schweiz zwischen 45 und 50 Stunden pro Woche.

Die gesetzlichen Arbeitsregelungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Obligationenrecht geregelt. Darüber hinaus gilt für die meisten Berufsgruppen auch das Arbeitsgesetz. Der Grossteil dieses Gesetzes ist dabei für beide Vertragspartner verpflichtend. Eine Abweichung, auch wenn sie im beiderseitigen Einverständnis erfolgt, ist nicht rechtsgültig und daher illegal.

Wie flexibel dürfen Arbeitszeiten sein?

Ein flexibles Arbeitszeitmodell ist nur dann legal, wenn es den Vorschriften des Arbeitsgesetzes sowie des Arbeitsvertragsrechts im Obligationenrecht folgt. Zu den wesentlichen gesetzlichen Vorschriften, die bei flexiblen Arbeitszeiten beachtet werden müssen, gehören:

  • Das Arbeitszeitgesetz
  • Die gesetzliche Höchstarbeitszeit pro Woche
  • Gesetzliche Regelungen für die Arbeit an Sonn- und an Feiertagen

Bei der gesetzlichen Arbeitszeit sind vor allem die Ruhezeiten einzuhalten. Das betrifft beispielsweise die Pausen während der Arbeit. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf auch bei flexiblen Modellen nicht überschritten werden. Arbeitszeiten an Sonn- und an Feiertagen rechnet der Gesetzgeber doppelt. Das heisst, dass sie auch entsprechend höher vergütet werden müssen.

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