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Familienpflegezeit

Autor: Tobias Egli / am

Familienpflegezeit im klassischen Sinne ist in der Schweizer Gesetzgebung nicht vorgesehen. Private Organisationen entlohnen jedoch pflegende Angehörige.

Familienpflegezeit bezeichnet die Zeit, die Privatpersonen für Pflege-, Betreuungs- und Hausarbeit von Familienangehörigen aufwenden. Sie wird mehrheitlich von Frauen erbracht und nur unzureichend anerkannt.

Wer kann eine Familienpflegezeit beantragen?

Die etwa 300'000 pflegenden Schweizer leisten die Betreuung von Angehörigen meist unentgeltlich. Bei innovativen privatwirtschaftlichen Modellen stellen Unternehmen pflegende Angehörige ein, um sie zu entlohnen, etwa bei AsFam.

Welche Leistungen der Familienpflegezeit werden vergütet?

Vergütet wird die sogenannte Grundpflege. Sie beinhaltet Unterstützung bei der Körperpflege, dem Aufstehen und der Einnahme von Mahlzeiten sowie Arzneien. Dies beruht auf einem Entscheid des Bundesgerichts von 2006, nach dem die Grundpflege nicht zwingend durch eine Fachperson erfolgen muss.

Wer kann bezahlte Familienpflegezeit leisten?

Grundsätzlich kann jeder volljährige Angehörige die Pflegetätigkeit im Auftrag einer als Spitex eingetragenen Organisation erbringen. Vor dem Einstieg erhalten Pflegende ein Coaching durch Fachpersonal. Die Leistungen werden durch die Krankenkasse der zu pflegenden Person getragen und müssen dokumentiert werden.

Wie viel Geld erhält man für Familienpflegezeit?

Der Lohn für Familienpflegezeit variiert je nach Organisation. Spitex-Mitarbeiter in Basel erhalten beispielsweise rund 28 Franken pro Stunde. Private Anbieter zahlen Stundenlöhne von bis zu 35 Franken.

Welche Vorteile hat bezahlte Familienpflegezeit?

Bezahlte Familienpflegezeit sorgt für die finanzielle Entlastung pflegender Angehöriger. Zudem wirkt das Modell dem herrschenden Mangel an Pflegepersonal entgegen. Ein Teil der rund 9.2 Milliarden Stunden in der Familienpflege kann so vergütet werden und Arbeitnehmer nachhaltig entlasten.

Wie berechnet sich das Pflegegeld?

Pflegegeld steht Personen zu, die eine von zwölf Pflegestufen erhalten haben. Unterschieden wird dabei nach täglichem Zeitaufwand, woraus sich die Höhe des Pflegegelds ergibt. Es liegt zwischen 18.80 und 187.90 Franken.

Es gibt folgende Massnahmenpakete (Pflegetätigkeiten):

  • psycho-geriatrische Leistungen
  • Sensorik, Motorik und Mobilität
  • Körperpflege
  • Essen und Trinken
  • Medizinische Pflege

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