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Altersteilzeit

Autor: Tobias Egli / am

Altersteilzeit ermöglicht Schweizer Arbeitnehmern den sanften Übergang zur Pensionierung, ohne Abstriche bei der Rente machen zu müssen.

Altersteilzeit ist ein soziales Modell des Übergangs in das Rentenalter.

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit ermöglicht einen gestaffelten Übertritt ins Rentenalter. Dabei wird der Beschäftigungsgrad sukzessive reduziert. Mit zunehmendem Bildungsgrad steigt die Bereitschaft von Arbeitnehmern, länger am Arbeitsmarkt zu bleiben. Die langsame Reduzierung von Lohn und Arbeit entspricht den Bedürfnissen von Beschäftigten mehr als der klassische Eintritt ins Rentenalter.

Wann ist das Rentenalter in der Schweiz?

Das Rentenalter in der Schweiz lag für Frauen lange bei 64 Jahren. Seit der 2021 beschlossenen Reform wird es jedoch jährlich um drei Monate angehoben, bis es 65 Jahre beträgt. Das Rentenalter für Männer liegt nach wie vor bei 65 Jahren.

Was ist die aktive Phase der Altersteilzeit?

Die aktive Phase der Altersteilzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Arbeitnehmer weiterhin erwerbstätig sind. In der passiven Phase, die auch Freistellungsphase genannt wird, arbeitet er nicht mehr.

Wer zahlt was bei einer Altersteilzeit?

Die übrige Zeit bis zur Pensionierung wird halbiert und in Teilzeit gearbeitet. Der Arbeitgeber zahlt die Lohndifferenz sowie zusätzliche Rentenbeiträge.

Welche Vorteile bietet Altersteilzeit?

Durch Altersteilzeit können sich angehende Pensionäre behutsam an einen neuen Lebensabschnitt herantasten. Dabei kann der Lebensstil beibehalten werden. Dies erleichtert die finanzielle Umstellung und verhindert einen «Pensionierungsschock». Gleichzeitig sind berufliche und familiäre Pflichten besser vereinbar.

Wie hoch ist die Mindestrente in der Schweiz?

Die AHV/IV-Rente wurde 2021 auf Entscheidung des Bundesrats angepasst. Seitdem beträgt die Minimalrente, 1195 Franken monatlich.

Wie lange muss man in der Schweiz gearbeitet haben, um Rente zu beziehen?

Wurde die Beitragspflicht ab dem 21. Lebensjahr erfüllt, besteht Anspruch auf eine Vollrente. Dies dauert 43 Jahre. Bei weniger Beitragsjahren besteht Anspruch auf eine Teilrente.

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