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Kinderzulagen – das gibt es zu beachten

Autor: Tobias Egli / am

Mutterschutz, Steuerabzug, Kinder- und Geburtszulage: Die Schweiz und ihre Kantone greifen Eltern finanziell unter die Arme. Wir erklären, was Eltern wissen müssen – und wie sie das Maximum herausholen.

Mit einer Schwangerschaft ändert sich fast alles – auch finanziell. Die Ausgaben steigen, die Einnahmen sinken. Schliesslich kostet ein Kind in den ersten Lebensjahren jeden Monat rund 1320 CHF. Das zeigt die jährliche Zürcher Kinderkosten-Tabelle. Doch Eltern sollten nicht nur ihre Finanzen gut planen, sondern auch die nötigen Anträge rechtzeitig einreichen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Um zum Beispiel die Kinderzulage der Schweizer Kantone zu bekommen, müssen Mutter oder Vater beim Arbeitgeber ein Gesuch einreichen, Selbstständige wenden sich an die Familienausgleichskasse. Diesen Anspruch können alle Erwerbstätigen geltend machen, die mindestens 597 CHF im Monat oder 7170 CHF im Jahr verdienen.

Kindergeld

Höhe der Kinderzulage variiert je nach Kanton
Wie viel Eltern genau zusteht, hängt wiederum davon ab, in welchem Kanton sie jeweils arbeiten und wo sie wohnen. Mindestens 200 CHF bekommen Eltern jeden Monat, bis ihre Kinder den 16. Geburtstag feiern. Solange die Kinder noch zur Schule gehen oder wenn sie durch Behinderung oder Krankheit erwerbsunfähig sind, zahlen alle Kantone – bis zum 20. Lebensjahr. Die Höhe der Zulage hingegen variiert. Viele Kantone zahlen mehr als das gesetzliche Minimum. Die höchsten Zulagen zahlen Waadt, Zug und Genf. Hier bekommen Väter und Mütter 300 CHF im Monat pro Kind. Hat die Familie drei oder mehr Kinder, gibt es in manchen Kantonen einen weiteren Zuschlag – in Freiburg, dem Wallis und Neuenburg etwa. Waadt zahlt dann zum Beispiel sogar 380 CHF pro weiterem Kind, Genf 400 CHF.
Arbeiten beide Elternteile und mindestens einer davon in einem anderen Kanton als sie wohnen, gibt es klare Regeln für die Kinderzulagen. Mutter und Vater können sich nicht einfach für den Kanton mit der höheren Zulage entscheiden. Zunächst gilt: Arbeitet einer von beiden im Wohnsitzkanton, muss derjenige die Kinderzulage beantragen. Wenn beide in einem anderen Kanton tätig sind, beantragt der Elternteil mit dem höheren AHV-pflichtigen Einkommen die Familienzulage beim Arbeitgeber. Einzige Ausnahme: Leben die Eltern getrennt, muss immer derjenige die Kinderzulage beantragen, bei dem das Kind lebt – unabhängig von der Höhe des Gehalts.

Eltern können auf den höheren Zuschuss bestehen
Der Gesetzgeber hat allerdings festgelegt, dass diese Regelung Eltern nicht benachteiligen darf. Das heisst: Ist rechtlich der Kanton mit der niedrigen Zulage zuständig, müssen sie diesen Nachteil nicht einfach hinnehmen. Stattdessen dürfen sie auf eine Differenzzahlung bestehen. Das Gesuch auf die Differenzzahlung muss dann der Elternteil einreichen, der im Kanton mit der höheren Zulage arbeitet.
Von einer ähnlichen Regel profitieren Eltern auch bei der Geburtszulage. Diese Sonderzahlung ist in der Schweiz nicht Pflicht, einige Kantone haben sich aber zu dem Geschenk für Neugeborene entschieden. In Luzern, Uri, Schwyz, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuburg, Genf und Jura bekommen frischgebackene Väter und Mütter zwischen 1000 und 2000 CHF, der Kanton Genf zahlt ab dem dritten Kind sogar 3000 CHF.

Schweiz bildet im Europavergleich das Schlusslicht
Um die Geburtszulage zu bekommen, müssen Vater oder Mutter in einem Kanton arbeiten, der eine solche Zahlung vorsieht. Pech haben Eltern, die beide in einem Kanton ohne Zulage beschäftigt sind. Arbeiten beide Eltern in Kantonen mit Geburtszulage, muss der Kinderzulage-berechtigte Elternteil das Gesuch einreichen. Arbeitet nur der nicht-berechtigte Elternteil in einem Kanton mit Zulage, darf dieser ausnahmsweise und unabhängig von der Kinderzulage das Geschenk für Neugeborene beantragen. Auch hierfür müssen sich Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber wenden, das Geld gibt es aber wie bei der Kinderzulage vom Kanton.

Wie hoch die Kinderzulage in Ihrem Kanton ist, ob es eine Geburtenzulage gibt und wie viel andere Arbeitnehmer in Ihrer Branche verdienen, können Sie direkt im in unserem Lohnrechner checken.

Neben der Kinder- und Geburtszulage steht Müttern 14 Wochen nach der Geburt eine Lohnfortzahlung zu. Im Mutterschutz erhalten sie 80 Prozent ihres letzten Lohns, maximal aber 196 CHF pro Tag. Mittlerweile können auch Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Vaterschaftsurlaub beantragen und erhalten dafür wie die Mütter 80 Prozent ihres Lohns.

Die Lohnfortzahlung ist zwar eine gute Unterstützung in den ersten Wochen, im europaweiten Vergleich bildet die Schweiz damit aber das Schlusslicht. Schliesslich gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Elternzeit von mehreren Monaten wie in vielen anderen europäischen Ländern. Besonders Väter kommen mit den lediglich zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sehr kurz. Beispiel: In Deutschland können Väter bis zu zwei Jahre Elternzeit nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt, sind sogar drei Jahre möglich.

Höherer Steuerabzug für extern betreute Kinder geplant
Zumindest könnte es in dieser Hinsicht bald eine kleine Erleichterung für Eltern geben. Der Nationalrat hat sich im Juni für höhere Steuerabzüge für Kinder entschieden. Diese soll es aber nur geben, wenn die Kinder extern betreut werden. Einer allgemeinen Erhöhung der Kinderabzüge von 6500 auf 10.000 CHF haben die Schweizer im September 2020 an der Urne eine Abfuhr erteilt. Deshalb werden im Gesetzentwurf jetzt Eltern berücksichtigt, deren Kinder zum Beispiel eine Kita besuchen. Stimmt der Ständerat dem Entwurf zu, steht diesen Müttern und Vätern schon bald ein Steuerabzug in Höhe von 25.000 zu statt wie bisher nur 10.100 CHF pro Jahr (?). Eltern sollen allerdings nicht mehr als die tatsächlichen Betreuungskosten abziehen können. Das dürfte Paare mit Kindern bald deutlich entlasten.

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