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Streit um Gratifikation / Bonus

Autor: Sarah Sommer / am

Zum Jahreswechsel ist {glossary slug="lohnnebenleistungen"}Bonus{/glossary}-Saison – viele Angestellte freuen sich jetzt auf eine jährliche Gratifikation. Doch oft gibt es Streit um den Zustupf. Wer bekommt wie viel? Und wann dürfen Chefs den Jahresbonus kürzen oder sogar ganz streichen?

Beratung

Rund um den Jahreswechsel macht der Blick auf den Lohnzettel Freude: Im November oder Dezember zahlen Schweizer Firmen fast allen Angestellten (90 Prozent) ein dreizehntes Monatsgehalt aus. Und Anfang des Jahres steht dann für viele Fach- und Führungskräfte gleich auch noch die Auszahlung einer jährlichen Zusatz-Gratifikation an. Im Gegensatz zum dreizehnten Monatslohn ist dieser Zustupf allerdings kein fester Lohnbestandteil, sondern eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Meist knüpfen Chefs die Auszahlung der Gratifikation an konkrete Leistungsziele, die der Mitarbeiter im jeweiligen Jahr erreichen soll, oder an den Erfolg des Unternehmens, einzelner Geschäftsbereiche oder Abteilungen im jeweiligen Jahr.

Streit um Bonus-Zahlungen

Statt sich einfach auf die jährliche Zusatzzahlung zu freuen, rüsten sich daher Anfang Jahr viele Fach- und Führungskräfte innerlich bereits für die anstehenden Verhandlungen über die Höhe des Bonus mit ihrem Vorgesetzten. Nicht selten sorgt das Ergebnis dieser Jahres-Gespräche für Frust statt für Motivation: Da wird über Leistungsziele gestritten und darüber, wessen Schuld es ist, wenn diese nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Da werden Boni nur zur Hälfte oder gar nicht ausgezahlt, weil der Frankenschock dem Unternehmen die Bilanz verhagelt hat. Oder die Gratifikationen der Vertriebsmitarbeiter und Kundenberater werden gekürzt, während sich das Top-Management besonders hohe Sonderzahlungen gönnt. Und Mitarbeiter, die erst im laufenden Jahr im Unternehmen angefangen oder noch vor Jahresende gekündigt haben, diskutieren mit ihren Vorgesetzten darüber, ob sie dennoch zumindest einen Teil des Jahresbonus ausgezahlt bekommen. Entsprechend angespannt ist die Stimmung in vielen Unternehmen, wenn Bonusgespräche anstehen. Über Sinn und Unsinn von Bonuszahlungen lässt sich daher streiten – Studien weisen sogar darauf hin, dass variable Gehaltsbestandteile die Motivation von Mitarbeitern schwächen können.

Rechtliche Lage kennen

Gesetzlich sind Bonus-Zahlungen nicht explizit geregelt. Das ist auch ein Grund, warum über die Höhe und Bedingungen solcher Zahlungen so oft in Unternehmen und vor Gericht gestritten wird. Bei Fragen rund um den Bonus muss immer zuerst geklärt werden, ob es sich beim vereinbarten Bonus rechtlich gesehen um einen festen Lohnbestandteil oder um eine freiwillige Gratifikation handelt. Ein Beispiel: Das 13. Monatsgehalt ist in aller Regel ein fester Lohnbestandteil, der in etwa ein dreizehntel des Jahressalärs betragen sollte. Der Arbeitgeber darf diese Zusatzzahlung nicht einfach streichen oder kürzen, selbst wenn das Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr Verluste gemacht hat, der Mitarbeiter länger erkrankt war oder die Leistung des Mitarbeiters zu wünschen übrig liess. Der 13. Monatslohn muss auch mindestens anteilig ausgezahlt werden, wenn ein Mitarbeiter vor Ablauf des Geschäftsjahres kündigt oder erst im laufenden Jahr ins Unternehmen eingetreten ist.

Besser nicht auf Gerichtsurteile verlassen

Steht im Arbeitsvertrag allerdings etwas von einer „Gratifikation“ und finden sich Worte wie „freiwillig“ oder Formulierungen wie „über die Auszahlung und die Höhe der Auszahlung entscheidet der Arbeitgeber“, dann hat der Arbeitnehmer in aller Regel keinen klagbaren Anspruch darauf, dass ihm der Bonus auch tatsächlich ausgezahlt wird. Allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen: Wenn etwa drei Jahre in Folge ein Bonus regelmässig und vorbehaltlos gezahlt wurde, kann der Chef nicht im nächsten Jahr plötzlich die Zusatzzahlung streichen oder an Bedingungen knüpfen. Wie die Gerichte tatsächlich entscheiden, ist allerdings in der Praxis sehr unterschiedlich. Letztlich hängt die Auszahlung und Höhe der Boni daher vom Wohlwollen des Arbeitgebers oder Vorgesetzten ab – und vom eigenen Verhandlungsgeschick.

Vergleichszahlen parat haben

Daher lohnt es sich, einen Blick auf die allgemein herrschenden Bonus-Gepflogenheiten zu werfen. Generell sind freiwillige Gratifikationen in der Schweiz sehr verbreitet: Laut der letzten Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik erhalten rund 35 Prozent der Schweizer Angestellten einen solchen freiwilligen Jahresbonus.

Im Schnitt liegt dieser bei rund 8300 Franken. Die Höhe der Boni variiert allerdings enorm je nach Wirtschaftsbranche. So streichen Kader in der Lebensmittelindustrie etwa im Schnitt 14'172 Franken als Bonus ein. Führungskräfte in der Energie-Branche kommen auf 20'381 Franken zusätzlich. In der Chemie-Industrie sind Boni in Höhe von 34'466 Franken üblich, in der Unternehmensberatung werden im Schnitt 62'937 Franken gezahlt und Kader bei Banken und Versicherungen erhalten 76'525 Franken. In der Finanz- und Versicherungsbranche ist auch die Zahl der Bonus-Empfänger wesentlich höher als im Durchschnitt aller Branchen: Gegen 70 Prozent der Mitarbeiter von Banken und Versicherungen erhalten variable Gehaltsbestandteile, darunter ungewöhnlich viele Mitarbeiter ohne Kaderverantwortung (62 Prozent). Solche einfachen Bankangestellten erhielten im vergangenen Jahr im Mittel 4500 Franken als Zustupf, Kaderangestellte 11'000 Franken, Direktionsmitglieder 30'000 Franken, zeigt eine Umfrage des Bankpersonalverbands.

Hierarchieebene entscheidet über Bonushöhe

Ausserhalb der Bankbranche erhalten Fachkräfte ohne Führungsposition bisweilen ebenfalls Boni. Allerdings liegen diese deutlich tiefer, bei rund 3'699 Franken. Die Hierarchieebene spielt generell in allen Branchen eine grosse Rolle bei der Höhe der Boni und bei der Frage, wie hoch deren Anteil am Gesamtsalär ist. Das zeigt eine Kadersalärstudie, die die Beratungsgesellschaft Kienbaum in Kooperation mit der Handelszeitung erstellt hat: Demnach erhalten Teamleiter Boni in Höhe von rund 11'000 Schweizer Franken, Abteilungsleiter bekommen 19'000 Schweizer Franken und Bereichsleiter 42'000 Schweizer Franken. Das entspricht laut der Kienbaum-Studie jeweils rund 10 Prozent ihres Jahressalärs. Topmanager hingegen erhalten im Schnitt 86'000 Schweizer Franken – das entspricht rund einem Viertel ihres Gesamtsalärs.

Klare Zielvereinbarungen aushandeln

Für alle Bonus-Empfänger unabhängig von der Branche oder der Hierarchiestufe gilt: Je klarer die Bedingungen für Gratifikations-Zahlungen formuliert sind und je transparenter diese im Unternehmen kommuniziert werden, desto weniger Streit und Unfrieden gibt es zum Jahresanfang bei den Bonusgesprächen. „Um unnötigen Streit mit dem Chef zu vermeiden und die eigene Verhandlungsposition zu stärken, lohnt es sich in jedem Fall, gut vorbereitet in solche Jahresgespräche zu gehen“, sagt Lohncheck-Experte Tobias Egli. „Nicht zuletzt deshalb, weil bei diesen Gesprächen oft auch schon über eine mögliche Gehaltserhöhung und die Leistungsziele im neuen Jahr gesprochen wird.“ Es gelte, sowohl die rechtliche Lage zu kennen als auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und Vergleichszahlen zu Gehältern und Bonuszahlungen aus der Branche und Region parat zu haben, sagt Egli. „Arbeitnehmer sollten auf dieser Basis in der Bonusverhandlung eigene Vorschläge für Zielvereinbarungen und Gratifikations-Höhe machen und dabei unbedingt auf erfüllbaren und objektiv messbaren Zielen bestehen.“

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